Aluminium-Pergola-Überdachung auf Terrasse mit rustikalem Look und Markise
Überdachung

Wie groß darf eine Pergola sein ohne Baugenehmigung?

Grundlagen der Pergolakonstruktion

Die Pergola, ein begehrtes Element in vielen Gärten, verbindet Funktionalität mit Ästhetik. Als freistehende Struktur dient sie sowohl als dekoratives Element als auch als praktischer Sonnen- und Sichtschutz. Sie kann an ein Gebäude angelehnt sein oder auch als eigenständiges Bauwerk konzipiert werden. Dabei besteht sie üblicherweise aus vertikalen Stützen, die eine Tragstruktur für Rankpflanzen oder eine Dachkonstruktion halten.

Jedoch sollten Hobby-Handwerker und Gartenfreunde nicht leichtfertig mit Hammer und Nagel zu Werke gehen. Die Konstruktion einer Pergola unterliegt verschiedenen baurechtlichen Vorgaben, die sich nach Bundesland, Größe und dem Verwendungszweck der Pergola richten. Bevor die Planung also in die Tat umgesetzt wird, gilt es, sich umfassend zu informieren, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden.

Regelungen nach Bundesländern

In Deutschland ist Baurecht Ländersache. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland eigene Regelungen bezüglich der Baugenehmigungspflicht für Pergolen festlegt. So kann es sein, dass in einem Bundesland die Pergola bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei ist, während im Nachbarbundesland bereits für kleinere Konstruktionen das Einholen einer Baugenehmigung erforderlich ist.

Die Landesbauordnungen definieren, was als verfahrensfreies Bauvorhaben gilt. Daher ist es ratsam, sich vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde zu informieren und die aktuellen Bestimmungen zu erfragen. Oftmals sind die Informationen auch auf den Webseiten der jeweiligen Kommunen oder Bundesländer verfügbar.

Maße ohne Baugenehmigung

Die Maße einer Pergola, die ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, variieren je nach Bundesland. Grundsätzlich gilt allerdings, dass kleinere Pergolen meistens ohne Genehmigung gebaut werden dürfen. Ein übliches Maß, das oft als Richtwert dient, liegt bei einer Höhe von drei Metern und einer Grundfläche von neun bis dreißig Quadratmetern, wobei dies keinesfalls als Pauschalwert verstanden werden darf.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte vor Baubeginn die aktuelle Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes eingesehen werden. Zusätzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die Notwendigkeit eines Mindestabstands zur Grundstücksgrenze, können weitere Einschränkungen mit sich bringen und sind ebenfalls zu beachten.

Materialien und ihre Bedeutung

Die Auswahl des Materials hat nicht nur Auswirkungen auf die Optik und Stabilität der Pergola, sondern kann auch baurechtlich relevant sein. Holz ist ein beliebtes Material für Pergolen, da es sich gut in den Garten einfügt und eine natürliche Atmosphäre schafft. Allerdings muss Holz entsprechend behandelt werden, um es wetterfest zu machen. Alternativ dazu werden auch Metall, Aluminium oder Kunststoff verwendet, die weniger Pflege bedürfen und eine moderne Anmutung haben können.

Bei der Materialwahl sollten neben persönlichen Vorlieben auch Aspekte wie Langlebigkeit, Wartungsaufwand und Umweltaspekte berücksichtigt werden. Zudem ist es wichtig, zu prüfen, ob das gewählte Material nicht zu einer erhöhten Stabilität der Konstruktion führt, die sie womöglich baugenehmigungspflichtig macht. Leichte Materialien werden tendenziell eher als genehmigungsfrei betrachtet.

Abstandsflächen einhalten

Ein oft unterschätztes Thema sind die einzuhaltenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Diese Regelungen sollen sowohl die Belichtung und Belüftung der angrenzenden Grundstücke sichern als auch die Privatsphäre der Nachbarn schützen. Abstandsflächen werden durch die Bauordnungen der Länder geregelt und müssen bei der Planung einer Pergola unbedingt beachtet werden.

Die genauen Vorgaben variieren erneut je nach Bundesland und teilweise auch nach Kommune. In einigen Fällen kann eine geringere Abstandsfläche zulässig sein, wenn die Pergola nicht als Grenzbauwerk dient. Auch hier empfiehlt sich vorab eine genaue Recherche oder ein Gespräch mit der zuständigen Baubehörde.

Besonderheiten von Gartenzonen

Gartenzonen und deren Nutzung können ebenfalls Einfluss auf die Baugenehmigungspflicht einer Pergola haben. In sogenannten Kleingartenanlagen, die meist unter das Bundeskleingartengesetz fallen, gelten oft gesonderte Bestimmungen, die von den allgemeinen Landesbauordnungen abweichen können. Dort sind die zulässigen Größen für Lauben und andere Gartenbauten oftmals genau festgelegt.

Ebenso kann in bestimmten Wohngebieten oder Bebauungsplänen die Errichtung von Nebenanlagen wie Pergolen eingeschränkt sein. Sollte die Pergola in einer solchen Gartensiedlung oder einem speziell ausgewiesenen Gebiet geplant sein, ist es unerlässlich, sich im Vorfeld über die spezifischen Bestimmungen zu informieren und ggf. eine Genehmigung einzuholen.

Bedachung und Baurecht

Die Bedachung einer Pergola ist nicht nur ein gestalterisches Element, sondern wirft auch baurechtliche Fragen auf. Offene Pergolen, die lediglich mit einem Gitterwerk für Kletterpflanzen ausgestattet sind, gelten im Allgemeinen als weniger genehmigungspflichtig als vollständig überdachte Konstruktionen. Sobald eine Pergola ein festes Dach erhält, kann sie unter Umständen als bauliche Anlage gelten und somit genehmigungspflichtig sein.

Transparente Bedachungsmaterialien wie Glas oder Kunststoffplatten können je nach Größe und Ausführung ebenfalls genehmigungspflichtig sein, insbesondere wenn sie den Charakter eines Wintergartens annehmen. Hier ist es wichtig, sowohl die baurechtlichen Vorgaben als auch eventuelle Vorschriften bezüglich des Wärmeschutzes und der Statik zu beachten.

Befestigungsarten ohne Genehmigung

Die Art und Weise, wie eine Pergola befestigt wird, spielt ebenfalls eine Rolle im Hinblick auf die Baugenehmigung. Kleinere, leichte Pergolen, die etwa durch Bodenhülsen im Erdreich verankert werden, bedürfen in der Regel keiner Genehmigung. Diese Art von Konstruktionen wird als temporär und somit nicht als feststehendes Bauwerk angesehen.

Anders verhält es sich bei massiven Pergolen, die ein festes Fundament erfordern. Solche Konstruktionen können die Statik des bestehenden Gebäudes beeinflussen oder als dauerhafte Veränderung der Grundstücksbeschaffenheit gelten. Auch hier ist es unumgänglich, sich vorab zu informieren, ob eine Baugenehmigung notwendig ist.

Nachbarschaftsrecht und Pergolen

Schließlich sollte beim Bau einer Pergola auch das Nachbarschaftsrecht beachtet werden. Besonders wenn die Pergola nah an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden soll, können Konflikte entstehen. Das Nachbarschaftsrecht regelt, inwieweit Eigentümer ihr Grundstück nutzen dürfen, ohne die Rechte der Nachbarn zu verletzen.

Es empfiehlt sich, das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und die geplante Pergola im Vorfeld zu besprechen. So lassen sich Missverständnisse und spätere Streitigkeiten oft vermeiden. Zudem ist es ratsam, sich mit den geltenden nachbarschaftsrechtlichen Bestimmungen vertraut zu machen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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